Die Verhältnismäßigkeit sei in keinem Fall gewahrt
Verwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung als ungültig eingestuft
"Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig", so ein hessisches Verwaltungsgericht.
Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist wieder zurück: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bezeichnet die pauschale und flächendeckende Sicherung von Informationen bei der Nutzung von Internet, Emails, Handys, Telefonen als ungültig und fordert den Europäischen Gerichtshof zur Prüfung auf.
Wörtlich heißt es beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aus der Entscheidung: "Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig." Die Verhältnismäßigkeit sei in keinem Fall gewahrt und daher sei die Richtlinie ungültig.
CDU und SPD seien nun angehalten, das neuste Gesetz zu auszusetzen, welches die flächendeckende Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens plant. In Brüssel solle nun die EU-Richtlinie erneut geprüft werden.
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