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  1. #1
    Captain SilentHunter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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    Standard Wichtig Filmstreaming Online !!!!!!!!

    Im Fall kino.to wurde das bisher höchste Strafmaß gegenüber einem der Mit-Betreiber der Streaming-Webseite ausgesprochen. Doch noch wichtiger am Rande, wurde in der Urteilsbegründung auch die mögliche Rechtswidrigkeit der Nutzer von Streaming-Webseiten erläutert.

    Das Urteil bezieht sich auch explizit auf die nutzung als User .

    Quelle PCGH:

    Kommentar zum kino.to-Urteil des Amtsgerichts Leipzig: Strafbarkeit der Nutzer von Streams festgestellt - Erinnerung - gericht, kino.to, streaming

    Wichtigster Absatz des ganzen Textes für Nutzer solcher Dienste :

    Der Strafprozess vor dem Amtsgericht Leipzig sollte ursprünglich die Strafbarkeit des Mit-Betreibers feststellen, der maßgeblich an der Beschaffung und Bereitstellung der notwendigen Server für und von kino.to mitgewirkt hat. So heißt in der Pressemitteilung der GVU weiter: "Der Richter stellte zudem in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Mit dem Begriff ‚vervielfältigen' habe der Gesetzgeber das ‚Herunterladen' gemeint, führte Richter Winderlich aus. (…) Illegale Streaming-Portale, wie in diesem Fall kino.to, erzeugten eine Situation, in der massenhaft Straftaten begangen werden, so Richter Winderlich."
    Geändert von SilentHunter (27.12.11 um 16:13 Uhr)

  4. Folgende 2 User sagen Danke zu SilentHunter für diesen hilfreichen Beitrag:

    *PrImO* (27.12.11), pitti71 (27.12.11)

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  6. #2
    Staff Sergeant Winter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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    Standard AW: Wichtig Filmstreaming Online !!!!!!!!

    Zitat Zitat von WildKillBill Beitrag anzeigen
    Dem Grundgesetz wurde im Jahr 1990 durch Streichung des Art. 23 a. F., der unabdingbare räumliche Geltungsbereich entzogen.
    Ist der Geltungsbereich des GG futsch, so ist logischerweise das gesamte Grundgesetz nichtig!
    Und damit haben auch alle auf das Grundgesetz gestützten sonstigen BRdvD-Gesetze jedenfalls ab 1990 keine Rechtsgrundlage mehr.
    Somit gibt es niemals eine rechtskraftfähige behördliche Maßnahme, Anordnung oder irgend eine gerichtliche Entscheidung.
    Urtei UNGÜLTIG !!!

    das erkläre mal einem richter....

  9. Folgende 2 User sagen Danke zu Winter für diesen hilfreichen Beitrag:

    Docker (27.12.11), pitti71 (27.12.11)

  10. #3
    Lance Corporal Flubber befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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    Standard AW: Wichtig Filmstreaming Online !!!!!!!!

    Kinox.to - Serien und Moviestream Online Kino.to schaut da...da sind die..Iss doch alles nur blöödes geschrippsel was die da bedreiben.Nicht einen von denen haben die,das ist alles nur für ihre blöden Medien um auch so viele blööde Deutsche wie bisher schön Angst zumachen.Komisch ist auch das kino dazu nichtmal den Server wechseln musste,denn die domain liegt auf demselben wie vorher.So nun denkt mal n bissl darüber nach
    "Übrigens ist ein Gymnasiumsbesuch heute auch kein Zeichen für übermäßige Intelligenz mehr."

  11. #4
    Colonel Honk sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre Honk sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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    Standard AW: Wichtig Filmstreaming Online !!!!!!!!

    Sorry Flubber aber da musst du bischen nachdenken und nicht vorschnell schreiben.

    Kino.to war OVH und du liegst mal sowas von daneben..

  14. #5
    Lance Corporal Flubber befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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    Zitat Zitat von Honk Beitrag anzeigen
    Sorry Flubber aber da musst du bischen nachdenken und nicht vorschnell schreiben.

    Kino.to war OVH und du liegst mal sowas von daneben..
    nein sorry die waren immerschon Britische Jungferninseln einige streamingserver von denen sind ovh das ist richtig
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  15. #6
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    Ja also, wer OVH hostet ist selber schuld..Nur weil Kinox.to jetzt da ist muss doch net gleich der gleiche Betreiber sein.Oder gehören alle Server Kino.to

    Das die nen Namen nehmen der gleich klingt ist doch klar, trittbrett fahrer..Bekannte Namen prägen sich schneller ein

    Also zu behaupten das, dass so ne Lüge ist und die,die Kinox.to betreiben die selben sind, is bischen weit hergeholt und reininterpretiert.
    Oder kannst du das auch irgendwie belegen?
    Nicht nur weil du das gerade so gern hättest.

    Das die nicht vor Gericht gelandet sind und auch nicht verurteilt werden sondern weiterhin ne Streaming Platform betreiben ist wohl mehr als unwahrscheinlich.
    Vorallem berichten da auch genug unabhängige Medien drüber...

    Ja, is echt so nicht alles gehört Axel Springer

    Ich für meinen Teil hoffe das die ne anständige Strafe bekommen.
    Wer sich mit kostenlosen Filmen so derbe an anderen bereichert der gehört richtig bestraft.
    Die hatten da ja nix was wo anderst nicht auch gab.Miese TS/MD Qualie Filme im überfluss.

  18. #7
    Lance Corporal Flubber befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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    Standard AW: Wichtig Filmstreaming Online !!!!!!!!

    die neue war gleich zwei Tage nach dem das losging online.zu 100%gleich wie kino.to.Das das trittbrett Fahrer sein sollen naja..nicht alles was die Bildzeitung und co.grickseln stimmt
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  19. #8
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    @Honk die Kinox Betreiber waren Randfiguren von Kino.to welche net mit in der Fahndung waren die Backups von allem Verwaltet haben und diese mit geändertem Design nur wieder Online stellen mussten .Wer nach Schliessung von Kino.to nur mal Gegoogelt hatte hat entsprechende Ankündigungen 2 Tage nach Schliessung im Netz nachlesen können.

  22. #9
    Colonel Honk sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre Honk sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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    Zitat Zitat von SilentHunter Beitrag anzeigen
    @Honk die Kinox Betreiber waren Randfiguren von Kino.to welche net mit in der Fahndung waren die Backups von allem Verwaltet haben und diese mit geändertem Design nur wieder Online stellen mussten .Wer nach Schliessung von Kino.to nur mal Gegoogelt hatte hat entsprechende Ankündigungen 2 Tage nach Schliessung im Netz nachlesen können.
    Du sagst es, Randfiguren welche nie wirklich was mit Kino.to zu tun hatten.
    Selbige werden daher auch nicht zur rechenschaft gezogen aber die Kino.to Betreiber mit sicherheit.

    Es geht darum das Flubber meint die haben nicht einen der Damaligen Betreiber und dies haben Kinox.to wieder eröffnet.
    Das glaubt er aber selber nicht

    aber jetzt, jut is. Mit diesem Illegalen Stream und Sharing gelumpe will ich nix zu tun haben

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