
Tomyboy134
EoT-SilenthunterLaut dem Deutschen Bundestag erleichtert das Gesetz "den Kampf gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum". In der Praxis bedeutet dies, dass Rechteinhaber nicht mehr nur über den Staatsanwalt, sondern auch via Zivilrecht gegen Raubkopierer vorgehen können. Dabei soll sicher gestellt werden, "dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird." Zudem ist derjenige, der "keine geschäftlichen Interessen verfolgt, künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt".
(Bild: DDP)Die Auslegung des Gesetzes lässt jedoch viel Spielraum für Interpretationen. Die Offenlegung der IP-Adresse eines Servers kann seitens des Rechteinhabers nur verlangt werden, "wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde" - also urheberrechtlich geschützte Inhalte in diesem Sinne angeboten wurden. Daher kann laut Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, bereits "das Anbieten einer Datei, zum Beispiel eines kompletten Films oder Musikalbums als Handeln in gewerblichem Ausmaß" eingestuft werden. Abgemahnten-Anwalt Solmecke: "Nach Ansicht der Generalstaatsanwälte ist ein gewerbliches Ausmaß erst dann gegeben, wenn mindestens 3000 Lieder oder 200 Filme getauscht worden sind." Bei 10 bis 15 Musiktiteln würde man aber "keinesfalls von einem gewerblichen Ausmaß reden können". Die vage Formulierung des Gesetzestextes wird daher laut Spiegel überlastete Gerichte, verunsicherte Bürger und Rechtsunsicherheit mit sich bringen.
Die Provider müssen nach Vorlage eines Datums und einer Uhrzeit seitens des Rechteinhabers sowie der entsprechenden richterlichen Anordnung den Kunden benennen. Allerdings dürfen die Daten nicht aus Vorratsdatenspeicherung entnommen werden, in der Praxis könnte dies dazu führen, "dass [die] Rechteinhaber diese Daten nicht erhalten".
Das Gesetzt wartet jedoch nicht nur bezüglich des Handelns in "gewerblichem Außmaß" mit einer vagen Formulierung auf, sondern auch hinsichtlich der IP-Adressen. So dürfen die Provider 200 Euro für ihre Auskünfte verlangen - unklar ist jedoch, ob dieser Betrag für jede einzelne IP gilt. Muss der Rechteinhaber "für jede dieser tausend IP-Adressen nun mehr vorab 200 Euro" zahlen, "wird das Abmahnsystem weitestgehend zusammenbrechen." Zwar muss der Täter im Falle einer Überführung für diese Kosten aufkommen, eine Garantie, dass dieser jedoch zahlungsfähig ist, gibt es nicht.
"Die anwaltlichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung dürfen zwar höchstens 100 Euro kosten", praktisch muss ein überführter Raubkopierer jedoch neben den Gebühren auch die Gerichts- und Auskunftskosten sowie Lizenzkosten tragen. Daher ist das Fazit des Spiegels treffen formuliert: "Wen es demnächst erwischt, den erwischt es wahrscheinlich so richtig".
Tomyboy134
EoT-SilenthunterEiner muss es ja machen ist doch besser als nur nen Link wenn es so einfach ist.
Tomyboy134
EoT-SilenthunterWar ja nur eine Seite bei 2 und mehr mache ich auch links rein.![]()

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