Dem Grundgesetz wurde im Jahr 1990 durch Streichung des Art. 23 a. F., der unabdingbare räumliche Geltungsbereich entzogen.
Ist der Geltungsbereich des GG futsch, so ist logischerweise das gesamte Grundgesetz nichtig!
Und damit haben auch alle auf das Grundgesetz gestützten sonstigen BRdvD-Gesetze jedenfalls ab 1990 keine Rechtsgrundlage mehr.
Somit gibt es niemals eine rechtskraftfähige behördliche Maßnahme, Anordnung oder irgend eine gerichtliche Entscheidung.
Urtei UNGÜLTIG !!!
Die Überschrift ist nicht von mir !!!!!




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